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Beantragung der Überbrückungshilfen

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Corona Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Erstmals sind die von der Regierung gewährten Überbrückungshilfen im Rahmen der Coronakrise einem breiten Unternehmerkreis zugänglich gemacht worden, um die Wirtschaft vor einem Zusammenbruch während der bundesweiten Lockdowns zu bewahren. Mit der Neustarthilfe werden zusätzlich Solo-Selbständige gefördert, die keine hohen betrieblichen Fixkosten haben.

Endabrechnung für Neustarthilfe

Bis 31.12.2022 ist eine sogenannte Endabrechnung fällig, um die erhaltenen Coronahilfen nicht vollständig zurück zahlen zu müssen.

Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe

Bis 31.12.2022 ist eine sogenannte Schlussabrechnung fällig, um die erhaltenen Coronahilfen nicht vollständig zurück zahlen zu müssen.

 

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