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2022-09-10 05:55:31 Drittes Entlastungspaket kommt - Politik und Bundesfinanzministerium stemmen sich gegen Energiepreise und...

Drittes Entlastungspaket kommt

Category: Allgemein | Lesedauer: 2 Minuten

Politik und Bundesfinanzministerium stemmen sich gegen Energiepreise und Inflation

Geplant sind z. B. die Anhebung der Grundfreibeträge, die Senkung des Einkommensteuertarifs, die Einführung von bis zu 3.000 EUR steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, die Ausweitung des Kreises der Begünstigten der Energiepreispauschale und die Anhebung von Sozialleistungen.

© Norbert, Adobe Stock

Drittes Entlastungspaket kommt

Kategorie: Allgemein | Lesedauer: 2 Minuten

Politik und Bundesfinanzministerium stemmen sich gegen Energiepreise und Inflation

Geplant sind z. B. die Anhebung der Grundfreibeträge, die Senkung des Einkommensteuertarifs, die Einführung von bis zu 3.000 EUR steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, die Ausweitung des Kreises der Begünstigten der Energiepreispauschale und die Anhebung von Sozialleistungen.

© Norbert, Adobe Stock

Bundesfinanzministerium enthüllt Pläne zur Bekämpfung der kalten Steuerprogression

Erhöhung des Grundfreibetrages

Das Existenzminimum darf verfassungsrechtlich nicht besteuert werden. Nach den jetzt bekannt gewordenen Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer auf 10.632 Euro im Jahr 2023 und auf 10.932 Euro im Jahr 2024 steigen.

Zudem soll eine Verschiebung der Steuertarifkurve nach rechts dem starken Anstieg der kalten Progression der Inflation entgegenwirken und die Steuerbelastung ab dem nächsten Jahr senken. Leistungen, die zum Ausgleich der steigenden Lebenshaltungskosten bezogen werden, würden ansonsten einem höheren Steuersatz unterworfen. Ohne diese Maßnahme wäre ein Teufelskreis entstanden, der zu noch höheren Lohn- und Gehaltsforderungen geführt hätte, was die Inflation weiter angeheizt hätte. Die Änderungen betreffen alle Gehaltsbestandteile, die dem allgemeinen Steuertarif unterliegen, und erstreckt sich über die gesamte Skala bis hin zum Spitzensteuersatz.

Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 bei 63.514 Euro statt bisher bei 58.597 Euro. Die Reichensteuer ist von der Anpassung des Einkommensteuertarifs ausgenommen. Der zusätzliche Reichensteuersatz von 3% wird ab einem unveränderten Einkommen von 277.826 Euro erhoben (Einzelveranlagung).

Das Dritte Entlastungspaket kommt

Bis zu 3.000 Euro steuerfreie Boni für Arbeitnehmer

Zu den Plänen, die die Politik jetzt vorstellte, gehören freiwillige Prämien des Arbeitgebers, die von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Arbeitgeber werden bis zu 21% mit Arbeitgeber-Sozialabgaben auf den durchschnittlichen Bruttolohn eines Mitarbeiters belastet. Der Anreiz für die Arbeitgeberseite liegt in den wegfallenden Nebenkosten solcher Inflationsausgleichszahlungen an die Mitarbeiter. Auf Arbeitnehmerseite soll die Hilfe ungekürzt ankommen. Stimmen aus der Wirtschaft und bloße Vernunft lassen vermuten, dass nur solche Arbeitgeber Boni zahlen werden, die von der aktuellen Krise profitieren oder ansonsten finanziell gut aufgestellt sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass angeschlagene Arbeitgeber aus kriselnden Branchen wie insbesondere gasintensiven Betrieben der verarbeitenden Industrie, dem von der stark zurückgegangenen Konsumlaune betroffenen Einzelhandel oder der unter der Zinswende eingebrochenen Baubranche eher leer ausgehen. Denn weder Bund noch Land beteiligen sich an der Finanzierung der Inflationsausgleichsboni.

Um Inflationsausgleichszahlungen steuer- und beitragsfrei an Arbeitnehmer zu zahlen müssen diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fließen und dürfen nicht anstelle von (jährlich) wiederkehrenden Gehältern gezahlt werden. Eine Überprüfung und Anpassung von Vergütungsklauseln in bestehenden Arbeitsverträgen kann dazu beitragen, dass die angedachten Boni tatsächlich steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei auf!

Rentner und Studenten erhalten Energiepreispauschale

Rentner waren bisher nicht berechtigt, die 300 Euro umfassende Einmalzahlung (Energiepreispauschale) zu erhalten. Aufgrund vielfacher Kritik hat die Ampelkoalition diese Politik nun rückgängig gemacht und den Empfängerkreis auf die Altersrentnerinnen und Rentner ausgedehnt. Die Auszahlung erfolgt in Kürze. Zusätzlich erhalten Studierende anstelle der Energiepreispauschale einmalig ein Entlastungsgeld von 200 Euro.

Anpassungen bei Sozialleistungen

Zu den diversen Änderungen des Dritten Entlastungspakets gehört die Erhöhung des Kindergeldes für Eltern, das um mindestens 18 Euro steigen soll. Weitere Maßnahmen betreffen Empfänger von Sozialleistungen, die mit zusätzlichen Wohn- und Heizkostenzuschüssen unterstützt werden, um die Inflation auszugleichen.


by Patrick Rizzo

published: 10.09.2022

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