Finanzrechtstreit

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Einspruch und Klage im Steuerstreit

 

Rechtswidrige Steuerbescheide

Hektische und lückenhaft beschlossene Steuergesetze haben in den letzten Jahren zu größtmöglicher Verwirrung bei den Steuerbürgern geführt. Die Schnelllebigkeit im Steuerrecht ist besorgniserregend. Im Massenverfahren erlässt die Finanzverwaltung größtenteils vollmaschinell Steuerbescheide, die in vielen Fällen rechtswidrig sind. Vorsicht ist geboten, denn rechtswidrige Bescheide werden einen Monat nach Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen rechtswirksam. Sie können dann in aller Regel nicht mehr geändert werden und etwaige Steuernachzahlungen werden fällig und vollstreckbar.

Einspruch, Abhilfe und Verböserung

Gegen rechtswidrige Bescheide ist in aller Regel der Einspruch geboten. Darauf folgt das Einspruchsverfahren nach dem Prinzip der Gesamtaufrollung. In diesem Stadium wird der gesamte Steuerfall neu von der Veranlagungsstelle geprüft und beschieden. Das Rechtsmittel des Einspruchs ist mit einem Klageverfahren vor dem Amtsgericht vergleichbar, weshalb professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater geboten ist. Andere Steuerbeamte entscheiden Ihren Steuerfall neu. Der Einspruch endet durch Abhilfebescheid oder -je nach Beweislage- auch durch Verböserungsbescheid. Das Einspruchsverfahren ist deshalb so wichtig, da es unter anderem Bindungswirkung für andere oder Folgebescheide entfaltet.

Mut zur Klage vor dem Finanzgericht

Wird das Einspruchsverfahren verloren, so besteht noch die Möglichkeit, innerhalb kurzer Fristen den Klageweg vor das Finanzgericht zu beschreiten und dem beklagten Finanzamt den Steuerstreit zu verkünden. Finanzrichter/innen allem voran zuletzt vom Finanzgericht Münster ermuntern in einschlägigen Fachzeitschriften für Steuerberater wiederholt, keine Scheu vor einer Klage zu hegen. Ich bin der Steuerberater an Ihrer Seite, der Ihre Interessen vor den Finanzgerichten der Länder und dem Bundesfinanzhof in München vertritt.

Individueller Rechtschutz

Bei einem Finanzgerichtsverfahren wird Ihr Steuerfall gemäß dem in der Verfassung garantierten Recht auf Individualrechtschutz neu und losgelöst von den Weisungen der Finanzbehörde geprüft. Oftmals ist es der einzige Weg, um Rechtsverletzungen der öffentlichen Gewalt entgegen zu treten. Denn mit Verwaltungsanweisungen wie dem sogenannten Nichtanwendungserlass weisen höherrangige Behörden wie das Bundesfinanzministerium das Finanzamt regelmäßig an, Steuerbescheide gegen oft anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof) zu erlassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihr Recht vor dem Finanzgericht im Zweifelsfall individuell erstreiten müssen.

Prüfungsanfrage vom Finanzamt

Schon bei der ersten Prüfungsanfrage oder -rückfrage vom Finanzamt haben Sie es in der Hand, die Weichen durch einen versierten Steuerberater zu stellen, um einer Auseinandersetzung deeskalierend aus dem Weg zu gehen. Vielleicht schließt der Einspruch auch an eine Betriebsprüfung, eine Außenprüfung oder eine Sonderprüfung an. In welcher Ausgangslage Sie sich mit dem Finanzamt gerade befinden, ist den meisten Betroffenen oft nicht ganz klar. Deshalb ist professionelle Unterstützung und Begleitung bei der Verteidigung Ihrer Position unerlässlich.

Was kostet der Steuerberater im Einspruchsverfahren?

Beispiel Streitwert: 3000 Euro

Honorar/Gebühr (§ 40 StBVV):

je nach Umfang des Verfahrens

ab 114,84 Euro brutto

bis maximal 574,20 Euro brutto

jeweils inkl. Umsatzsteuer von z.Zt. 19%.

Fallstrick Antrag auf schlichte Änderung

Oftmals ist nicht der Einspruch, sondern der Antrag auf schlichte Änderung ratsam. Welcher der beste Angriffsweg in Ihrem Fall ist, klären wir in einer individuellen Beratung. Denn ein Antrag auf schlichte Änderung erfordert anders als beim Einspruch, dass sofort mit Antragstellung alle Fakten und Beweismittel eingereicht werden, da der Fall nach Aktenlage entschieden wird.

Handlungsoptionen mit dem Steuerberater abstimmen

Sie interessieren sich für eine individuelle Beratung zum Steuerrechtschutz, wünschen eine Bescheidprüfung und suchen einen versierten Steuerberater für den Einspruch gegen das Finanzamt? Vielleicht haben Sie einen Einspruch bereits verloren und möchten Ihre Handlungsoptionen gegen das Finanzamt prüfen lassen? Eventuell suchen Sie einen Steuerberater für Ihre Klage vor dem Finanzgericht?

Während das materielle Steuerrecht politischen Schwankungen unterliegt, ist das Steuerverfahrensrecht eine ziemliche Konstante. So lassen sich effektiv Steuernachteile und Steuerschäden zu Ihrem Vorteil vermeiden.

Vereinbaren Sie heute einen Termin, damit Sie Ihren Steuerfall nicht verlieren!


von Patrick Rizzo

Veröffentlicht: 26.05.2022

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