Soli ab Steuerjahr 2020 soll weiterhin verfassungsgemäß sein
Neues BFH-Verfahren anhängig, IX R 9/22
Soli ab Steuerjahr 2020 soll weiterhin verfassungsgemäß sein
Neues BFH-Verfahren anhängig, IX R 9/22
Finanzgericht Baden-Württemberg hält weiter am Soli fest
Ist trotz des in 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II und der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 eine weitere Erhebung des Soli für Steuerjahre ab 2020 verfassungsgemäß? Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16.05.2022 Az. 10 K 1693/21 entschieden, dass es keine Rolle spielt, dass mehrere Musterverfahren gegen den Soli anhängig sind und geht einen eigenen Weg: es hält am Soli auch für Steuerjahre ab 2020 fest.
Soli kann als Ergänzungsabgabe bleiben
Begründet werden die Klagen in aller Regel damit, dass der Soli zur Überbrückungsfinanzierung der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt wurde. Nun hat das Finanzgericht Baden-Württemberg geurteilt, dass der Soli als Ergänzungsabgabe weder befristet noch nur für einen kurzen Zeitraum erhoben werden darf.
Bescheide offen halten
Derzeit sind mehrere Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht zum Soli anhängig. Ob der Soli in der derzeitigen Form weiter verfassungsgemäß ist, bleibt abzuwarten. Es ist anzuraten, entsprechende Fälle offen zu halten. Oft geschieht dies bereits durch eine sogenannte Vorläufigkeitsfestsetzung von Amts wegen.
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