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2022-07-29 10:44:50 Neues BFH-Urteil zum steuerfreien Schul- oder Hochschulunterricht - Leistungen eines Präventions- und Pe...

Neues BFH-Urteil zum steuerfreien Schul- oder Hochschulunterricht

Kategorie: Allgemein | Lesedauer: 1 Minuten

Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers umsatzsteuerpflichtig

Im Nachgang an das EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger vom 21.10.2021 – C-373/19 hat der BFH ein Anschlussurteil gefällt.

Neues BFH-Urteil zum steuerfreien Schul- oder Hochschulunterricht

Kategorie: Allgemein | Lesedauer: 1 Minuten

Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers umsatzsteuerpflichtig

Im Nachgang an das EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger vom 21.10.2021 – C-373/19 hat der BFH ein Anschlussurteil gefällt.

Bundesfinanzhof folgt EuGH-Grundsatzentscheidung

Die EuGH-Entscheidungen v. 14.3.2019 – C-449/17, A & G Fahrschul-Akademie und v. 21.10.2021 – C-373/19, Dubrovin & Tröger (Schwimmschule) waren überraschend. Nun macht der BFH ernst. Spezifischer Unterricht ist in wiederholter höchstrichterliche Rechtsprechung kein Schul- oder Hochschulunterricht nach Art. 132 Abs. 1 Buchstaben i und j MwStSystRL. Das bedeutet, dass die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der BFH schloss sich dem EuGH-Vorabentscheidungsersuchen an (wir berichteten).

Umsatzsteuer bei Trainer und Judolehrer

Im neuesten BFH-Urteil v. 15.12.2021 – XI R 3/20 wurde nun entschieden, dass Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers der Mehrwersteuer unterliegen. Nur für selbständige Lehrer kommt eine Steuerbefreiung von der Mehrwertsteuer in Frage.

Dasselbe betrifft einen selbständigen Judolehrer an einer privaten Sportschule; das Verfahren nach Aussetzung für den Kläger ungünstig beendet - seine Leistungen unterliegen auch der Mehrwersteuer (XI R 31/21 / XI R 6/18).

Umsatzsteuer bei Tennisunterricht

In einem anderen BFH-Verfahren hat ein Kläger vor dem obersten deutsche Finanzgericht Revision eingelegt, das Verfahren wurde vom elften Senat aber gar nicht erst zur Entscheidung angenommen (BFH-Beschluss vom 29.03.2022 – Aktenzeichen XI B 72/21-NV - nicht veröffentlicht). Nach Ansicht der fünf Richter in München soll nicht klärungsbedürftig sein, für zu Freizeitzwecken erteilter Tennisunterricht Mehrwertsteuer anfällt. Eine umsatzsteuerfreie Qualifikation ist daher Geschichte.

Was tun, wenn bisher steuerfreie Umsätze angemeldet wurden?

In aller Regel ist eine verbindliche Auskunft der einzige Weg, um vorab eine verbindliche Entscheidung der Finanzbehörde zu erlangen. Diese Verfahren sind oft teuer und sollten in Absprache mit einem Berufsträger, z.B. einem Steuerberater erfolgen. Gerne helfen wir Ihnen in Ihrem Fall weiter. Es bestehen erhebliche Steuernachzahlungsrisiken im Zusammenhang mit nicht an Schulen oder Hochschulen erbrachtem Unterricht.


von Wassim Alkashi

Veröffentlicht: 29.07.2022

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