Neue europäische Arbeitsrechtrichtlinie
Liesegang & Partner mbB informiert über die ab August 2022 geltenden Regelungen
Neue europäische Arbeitsrechtrichtlinie
Liesegang & Partner mbB informiert über die ab August 2022 geltenden Regelungen
Neue Pflichtangaben in Arbeitsverträgen durch europäische Arbeitsrechtrichtlinie ab August 2022
Wir möchten darauf hinweisen, dass es eine neue europäische Arbeitsrechtrichtlinie gibt, die von den Mitgliedern der EU bis zum 31.07.2022 umzusetzen ist. In Deutschland wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie am 23. Juni 2022 verabschiedet.
Neue Arbeitsverträge müssen auf 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage hinweisen
Für Arbeitgeber bedeutet das, dass für neue Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022 einige Änderungen zu beachten sind. Beispielsweise ist nun im Arbeitsvertrag darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen einlegen kann.
Nachweisgesetz sieht bereits viele Pflichtangaben vor
Viele Änderungen werden dennoch nicht nötig sein, da das deutsche Recht auch bisher schon viele Pflichtangaben in Arbeitsverträgen im deutschen Nachweisgesetz vorsah.
Notwendige Änderungen von unserem Kooperationspartner Liesegang & Partner prüfen lassen!
Wir schlagen vor, dass unser Kooperationspartner Liesegang & Partner Ihnen die notwendigen Änderungen in einen Arbeitsvertrag einbaut, sobald ein neuer Arbeitsvertrag ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden soll. Sie können sich bereits jetzt ausführlich über alle Änderungen bei unserem Kooperationspartner informieren.
Behandlung von Altverträgen
Für Arbeitsverträge, die vor dem 01.08.2022 abgeschlossen wurden, besteht zwar kein akuter Änderungs- bzw. Handlungsbedarf, jedoch ist zu wissen, dass die entsprechenden „Alt“-Arbeitnehmer verlangen können, dass sie über die Angaben aus dem Nachweisgesetz binnen einer Woche informiert werden.
Rechtlicher Rat
Wir empfehlen Kontakt zu Rechtsanwältin Katharina Huber oder Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Marco Rössel.
Liesegang & Partner mbB, Rechtsanwälte
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