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2022-12-25 07:51:32 Inflationsprämie zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise

Inflationsprämie zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise

Kategorie: Allgemein | Lesedauer: 1 Minuten

Seit dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten bis zu 3.000 € Inflationsausgleich gewähren, eine sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Ausgleichszahlung.

© photoschmidt, Adobe Stock

Inflationsprämie zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise

Kategorie: Allgemein | Lesedauer: 1 Minuten

Seit dem 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 dürfen Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten bis zu 3.000 € Inflationsausgleich gewähren, eine sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Ausgleichszahlung.

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Sie ist vollständig arbeitgeberfinanziert und wird nach dem Willen und Ermessen der Unternehmensleitung gewährt. Wenn sie gezahlt wird, muss sie zusätzlich zu einer regulär vereinbarten Vergütung gewährt werden und darf letztere nicht ersetzen, um als beitragsfrei zu gelten. Geld- und Sachleistungen sind gleichermaßen begünstigt. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung wird ab einem Betrag von 3.000 € (Schwellenwert) abgeschnitten. Ein Inflationsausgleich muss auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Er kann in monatlichen Raten gezahlt werden, um die Mitarbeiterbindung zu fördern. Lassen Sie mich wissen, ob Ihr Unternehmen den Mitarbeitern diesen Vorteil auf eigene Kosten ausreichen möchte, indem sie uns die Beträge als "Inflationsausgleich" mitteilen, die die Mitarbeiter jeweils erhalten sollen.


von Patrick Rizzo

Veröffentlicht: 25.12.2022

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