Inflationsprämie zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise
Inflationsprämie zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise
Sie ist vollständig arbeitgeberfinanziert und wird nach dem Willen und Ermessen der Unternehmensleitung gewährt. Wenn sie gezahlt wird, muss sie zusätzlich zu einer regulär vereinbarten Vergütung gewährt werden und darf letztere nicht ersetzen, um als beitragsfrei zu gelten. Geld- und Sachleistungen sind gleichermaßen begünstigt. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigung wird ab einem Betrag von 3.000 € (Schwellenwert) abgeschnitten. Ein Inflationsausgleich muss auf der Gehaltsabrechnung gesondert ausgewiesen werden. Er kann in monatlichen Raten gezahlt werden, um die Mitarbeiterbindung zu fördern. Lassen Sie mich wissen, ob Ihr Unternehmen den Mitarbeitern diesen Vorteil auf eigene Kosten ausreichen möchte, indem sie uns die Beträge als "Inflationsausgleich" mitteilen, die die Mitarbeiter jeweils erhalten sollen.