Grundsteuerreform in Deutschland
Fristgebundene Erklärungspflicht bis 31.10.2022
Grundsteuerreform in Deutschland
Fristgebundene Erklärungspflicht bis 31.10.2022
Grundsteuerreform 2022
Bisherige Grundsteuerbemessungsgrundlagen verfassungswidrig
Nachdem die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichtes in 2018 zur Grundsteuer entschieden haben, dass ihre bisherige Berechnung verfassungswidrig ist, die Steuer aber grundsätzlich erhalten bleiben kann, hat der Gesetzgeber die Grundsteuer ab 2025 reformiert. Bis 2025 bleibt es übergangsweise bei den bisherigen Berechnungsgrundlagen.
Grundsteuerreform: Erklärungspflicht vom 01.07. bis 31.10.2022
In der Zeit vom 01.07. bis 31.10.2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in ganz Deutschland durch öffentliche Bekanntgabe verpflichtet worden, eine elektronische Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Zur Abgabe einer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag verpflichtet sind:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks (dazu zählen auch Eigentumswohnungen)
- Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
Erbbauberechtigte ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Grundstücks (Erbbauverpflichtete) - Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
Eigentümerinnen oder Eigentümer des Grund und Bodens ggf. unter Mitwirkung der Eigentümerin oder des Eigentümers des Gebäudes.
Wichtiger Hinweis: Belege oder Unterlagen zur Erklärung sind nicht einzureichen. Sollten Unterlagen erforderlich sein, wird das Finanzamt diese anfordern.
Weitere Informationen: Weitere Informationen finden Sie im Internet unter grundsteuer.hessen.de.
Sie können ausgewählte Daten wie z.B. Informationen zu Ihrem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster zum Stichtag 01. Januar 2022 kostenlos über das Internetportal der hessischen Katasterverwaltung abrufen:
- für Grundvermögen unter https://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis oder
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter https://gds.hessen.de/webshop/Grundsteuerauszug-LuF.
Unterstützung buchen
Gerne unterstützen wir Sie bei den Erklärungspflichten zur Grundsteuerreform. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei. Wir benötigen grundsätzlich folgende Unterlagen und angaben:
Benötigte Unterlagen
- Eigentümerliste bzw.
- Grundbuchauszug
- Nutzfläche (gewerblich) in Quadratmetern oder
- Wohnfläche in Quadratmetern
- Dienen (Teil-)Flächen dem Zivilschutz? Wenn ja, welche Fläche in Quadratmetern
- Sind (Teil-)Flächen nicht nutzbar z.B. wegen einem besonderen Nutzungsrecht?