Entwurf neuer Lohnsteuerrichtlinien 2023 vom BMF
Nettolohnoptimierung mit dem Steuerberater
Entwurf neuer Lohnsteuerrichtlinien 2023 vom BMF
Nettolohnoptimierung mit dem Steuerberater
Entwurf ohne wesentliche Neuerungen
In der Begründung für die Neufassung der seit Jahren unveränderten Lohnsteuerrichtlinien stellt das Bundesfinanzministerium in seinem am 05.07.2022 veröffentlichten Entwurf dar, dass keine neueren BMF-Schreiben oder andere wesentlichen Änderungen mit Ausnahme von § 8 (Einnahmen) umgesetzt werden sollen. Gleichwohl sei die Überarbeitung redaktionell erforderlich geworden.
Nettolohnoptimierung
Eine Überprüfung der derzeitigen Lohnbestandteile Ihrer Mitarbeiter und deren Nettolohnoptimierung mit dem Steuerberater kann legal Steuern und Sozialabgaben sparen und so auf einem für den Arbeitgeber günstigen Weg maßgeblich für die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen sorgen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen richtet sich die sozialabgabenrechtliche Würdigung nämlich maßgeblich an der lohnsteuerrechtlichen Würdigung. Ist etwas steuerfrei, so wird dieses Schicksal in aller Regel auch in der Sozialversicherung gelten.
Lohnsteuerrichtlinien sind keine Gesetze
Bei den Lohnsteuerrichtlinien handelt es sich um Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums, einer Regierungsbehörde. Sie sind über das Grundgesetz verfassungsrechtlich bindend für die bei den Finanzämtern der Länder beschäftigten Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten. Insoweit ist es für Arbeitgeber wichtig, sich gemeinsam mit ihrem Steuerberater mit den Lohnsteuerrichtlinien auseinanderzusetzen. So können komplexe steuerrechtliche Fragen aus Sicht der Finanzbehörde beleuchtet werden, um vorauszusagen, wie das Finanzamt in einem konkreten Steuerproblem voraussichtlich entscheiden wird. Richter bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sind an die rechtlichen Würdigungen der Lohnsteuerrichtlinien im Finanzrechtstreit dagegen nicht gebunden. Diese müssen nur nach Gesetzeslage entscheiden.
Steuerfreie Vorteile sichern
In einem Beratungsgespräch klären wir anhand Ihres Budgets, welche lohnsteuer- und abgabenfreien Vorteile Sie Ihren Arbeitnehmern bereits gewähren und welche Potentiale noch gehoben werden können. Gerne erläutern wir Ihnen alle Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch.
Rechtsgrundlagen
- § 3 EStG
- § 8 EStG
- § 9 EStG
- Lohnsteuerrichtlinien (Entwurf) 2023 [BMF]
- §§ 14 und 17 Sozialgesetzbuch IV - SGB IV
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV
- Artikel 108 Abs. 7 GG - Grundgesetz